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Arbeitssicherheit: falsche Arbeitshose an, Job weg!

    Bild: pexels/Tima Miroshnichenko

    Ein Monteur trägt trotz Abmahnung weiterhin schwarze statt rote Arbeitshose. Kann ihm deswegen gekündigt werden? Die Antwort ist: Ja! Dies entschied zumindest kürzlich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Das Gericht sah dabei die Arbeitssicherheit schwerer wiegen als die Ästhetik.

    Er trug Schwarz statt Rot – eine Entscheidung, welche einen Monteur aus Nordrhein-Westfalen nun seinen Job kostete. Er trug seine Arbeitshose in der falschen Farbe und wurde zu Recht gekündigt. Dies entschied ein Gremium am Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem ungewöhnlichen Berufungsfall (Aktenzeichen: 3 SLa 224/24).

    Der Monteur arbeitete in seinem Betrieb unter anderem mit Kappsägen und Akkubohrern. Nachdem er trotz gegenteiliger Aufforderungen und Abmahnungen mehrmals in einer schwarzen Hose zur Arbeit erschienen war, wurde er schlussendlich gekündigt. Im Unternehmen gab es nämlich eine Kleiderordnung, welche vorschreibt, dass er eine rote Arbeitshose hätte tragen müssen, sagten die Richterinnen und Richter am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. Weil der Mann aber scheinbar eine Abneigung gegen rote Kleidungsstücke hatte, ignorierte er die Anweisungen konsequent und ging später gegen die Kündigung durch seinen Arbeitgeber vor.

    Arbeitshose: Sicherheit geht vor Ästhetik

    Nachdem das Arbeitsgericht Solingen in erster Instanz schon im Sinne des Unternehmens entschied (Aktenzeichen: 1 Ca 1749/23), urteilte nun auch das Landesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitgebers. Dieser dürfe laut Richter Rot als Farbe der Arbeitsschutzhose vorschreiben. Die Arbeitssicherheit wurde dabei als sachlicher Grund genannt. Schließlich habe der Mann auch in Produktionsbereichen gearbeitet, in denen Gabelstapler gefahren seien. Als Farbe für die Arbeitsbekleidung deshalb Rot zu wählen, sei rechtens gewesen, so die Richterinnen und Richter in ihrer Entscheidung. Die Farbe erhöht in diesem Fall die Sichtbarkeit der Mitarbeiter und schafft ein einheitliches Auftreten des Unternehmens.

    Das Kuriose: der Kläger hat die rote Hose jahrelang getragen, jedoch plötzlich seine Meinung geändert. Den Richtern jedenfalls genügte sein geändertes ästhetisches Empfinden nicht, um zu einem anderen Urteil zu gelangen.

    Die gegen die Kündigung erhobene Kündigungsschutzklage blieb deshalb wiederholt erfolglos. Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht nach eigenen Angaben nicht zu. Nun kann der ehemalige Monteur zumindest in den Hosen seiner Wahl den Weg zur Agentur für Arbeit antreten.