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Datenschutz & Sicherheit

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezeichnet die Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2016, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Verantwortlichen, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.

Die DSGVO gilt EU-weit seit Mai 2018 und ist damit in Deutschland neben dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches einige Regularien der DSVO spezifiziert, für Unternehmen das gültige Regelwerk zur Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten. Unternehmen, welche regelmäßig und in größerem Umfang personenbezogene Daten verarbeiten, müssen daher zur Organisation und Überwachung einen Datenschutzbeauftragten (DSB) beschäftigen oder beauftragen. Datenschutz und Sicherheit hat einen hohen Stellenwert innerhalb der EU.

Den mit der Überwachung und Kontrolle zur Einhaltung der DSGVO und dem BDSG beauftragten Aufsichtsbehörden in Deutschland obliegen weitreichende Befugnisse. Sie verhängen die Strafen für Unternehmen bei etwaigen Verstößen.

Die sogenannten Geldbußen reichen – je nach Schwere und Art des Verstoßes – von einer einfachen Ermahnung bis hin zu 20.000.000,00 EUR bzw. 4% des Jahresumsatzes, je nachdem welcher Betrag höher ist. „In jedem Fall muss die Aufsichtsbehörde sicherstellen, dass Geldbußen in jedem Einzelfall „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind“ (Artikel 83, DSGVO).

Neben den Geldbußen werden auch die strafrechtlichen Vorschriften geregelt, dazu gehört beispielsweise, dass der- oder diejenige mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird, der wissentlich nicht allgemein zugängliche Daten einer großen Anzahl an Personen weiterleitet ohne dazu berechtigt bzw. befugt zu sein und dabei gewerbsmäßig handelt.

Die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten zur Vermeidung von Verstößen im Bereich von Datenschutz und Sicherheit hat viele Vorteile für Unternehmen – mal abgesehen von der Vermeidung hoher Geldbußen. Zum einen üben externe Datenschutzbeauftragte keine zusätzlichen Aufgaben innerhalb des Unternehmens aus. Sie sind daher wie vom Gesetz gefordert neutral und geraten nicht in zwingend zu vermeidende Interessenskonflikte.

Zum anderen sparen Sie sich als Unternehmen 12 Monatsgehälter und schaffen sich keinen zusätzlichen „Betriebsrat“. Denn ein festangestellter, interner Datenschutzbeauftragter hat eine ähnliche rechtliche Stellung wie ein Betriebsratsmitglied. Er ist während seiner „Amtszeit“ als Datenschutzbeauftragter nicht an Weisungen gebunden und noch bis ein Jahr nach dieser Amtszeit quasi unkündbar. Eine mögliche Problematik, welche Sie mit einem externen Datenschutzbeauftragten vermeiden können.

Kostenersparnis
Zeitersparnis
Unkündbare Mitarbeiter

  • Analyse der IST-Situation zur Verarbeitung personenbezogener Daten aus Sicht des Verantwortlichen, der Auftragsverarbeiter und Betroffenen (Kunden)
  • Entwicklung Implementierung von Datenschutzprozessen, Organisation und Kommunikation des betrieblichen Datenschutzes
  • Behördenkommunikation bei Datenschutzvorfällen und Verstößen
  • Nach DSC-Standard ausgebildetes Personal mit nachgewiesenem Fachwissen

Haben Sie Interesse an einer externen Beauftragung Ihrer Datenschutzangelegenheiten? Dann sprechen Sie uns einfach an. Die GOKUI Concept GmbH hilft Ihnen gerne. Unsere Mitarbeiter wurden nach DSC-Standard ausgebildet und haben Ihr Fachwissen nachgewiesen. Die Fachkunde nach Artikel 37 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt als bestätigt. Gerne können Sie hier direkt einen kostenlosen Beratungstermin buchen oder unseren Ansprechpartner kontaktieren.

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