Am 24. Juli 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und führt neue Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Unternehmen sind nun verpflichtet, umfassender und transparenter über ökologische und soziale Risiken zu berichten. Die Richtlinie ist bereits am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Durch CSRD-Richtlinie sind künftig mehr Unternehmen berichtspflichtig.
Erweiterte Berichtspflichten
Die CSRD umfasst neben börsennotierten Unternehmen auch große Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Damit werden zahlreiche Unternehmen erstmalig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die Berichte umfassen Themen wie Umwelt, soziale Verantwortung, Menschenrechte und Governance. Durch die CSRD-Richtlinie sind künftig 15.000 deutsche Unternehmen berichtspflichtig, bislang waren es knapp 500.
Gestaffelte Einführung der Berichtspflichten
Die Umsetzung der Berichterstattungspflichten erfolgt in mehreren Phasen:
- Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichten, beginnen ab dem Geschäftsjahr 2024.
- Große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen – mehr als 250 Mitarbeitende, 20 Mio. Euro Bilanzsumme, 40 Mio. Euro Umsatz –, starten ab 2025.
- Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) folgen ab 2026.
Doppelte Wesentlichkeit
Ein Kernelement der CSRD ist die „doppelte Wesentlichkeit“, welche die Berichterstattung aus zwei Perspektiven fordert:
- Die Auswirkungen externer Umwelt- und Sozialrisiken auf das Unternehmen (Outside-In-Perspektive).
- Die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft, wie CO2-Emissionen oder menschenrechtliche Risiken in der Lieferkette (Inside-Out-Perspektive).
Diese Analyse sorgt dafür, dass Unternehmen ihre Risiken und Verantwortung gegenüber der Umwelt und Gesellschaft umfassend erfassen.
Standards und externe Prüfung
Die Nachhaltigkeitsberichte werden nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt und ab 2026 im XHTML-Format veröffentlicht. Eine externe Prüfung ist verpflichtend, wobei zukünftig auch eine intensivere Prüfung zu erwarten ist.
Erleichterungen für Tochtergesellschaften
Wird ihr Unternehmen in den Bericht des Mutterunternehmens einbezogen, so können Sie sich von der eigenen Berichtspflicht befreien lassen. Auch Unternehmen, die nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) berichten, können ihre Pflichten durch den CSRD-Bericht abdecken, um doppelte Berichtspflichten zu vermeiden. Die CSRD erhöht die Anforderungen an die Berichterstattung und macht eine frühzeitige Anpassung der internen Systeme erforderlich. Unternehmen sollten die neuen Anforderungen rechtzeitig prüfen, um die Umstellung fristgerecht zu bewältigen.
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